Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17")
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2013; Quellen: TÜV Süd, Württembergischer Fahrlehrerverband.