Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als40 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Eingeschlossene Klassen: L
Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h);
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 16 Jahre
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2013; Quellen: TÜV Süd, Württembergischer Fahrlehrerverband.